Schulaufnahme

Aufnahme in das Edith-Stein-Förderzentrum

Das Edith-Stein-Förderzentrum, bestehend aus einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) sowie einer Grund- und einer Mittelschulstufe, nimmt Schülerinnen und Schüler mit verschiedensten Formen der Sehbeeinträchtigung (Sehbehinderung, Blindheit, CVI) aus dem südbayerischen Raum auf.

Sofern es die Klassenstärke und -struktur zulässt, werden im Rahmen einer inklusiven Beschulung in Einzelfällen auch Schülerinnen und Schüler ohne Sehbeeinträchtigung aufgenommen.

Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten nach einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit der Schulleitung und der Bereichsleitung für Tagesstätte/Internat.
Bei Schülerinnen und Schülern ohne Sehbeeinträchtigung findet außerdem eine 1–2-wöchige Probephase statt.

Terminvereinbarung über das Sekretariat: Tel. 089 310001-1421/-1423

Kosten

Der Träger des Edith-Stein-Förderzentrums (Sehbehinderten- und Blindenzentrum Südbayern e.V.) erhebt für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf „Sehen“ ein monatliches Schulgeld.

Bei Schülerinnen und Schülern mit einem anderen sonderpädagogischen Förderbedarf kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim jeweiligen Kostenträger (z. B. Kinder- und Jugendhilfe) gestellt werden.

Orientierungswochen

Zum Kennenlernen von Schule, Tagesstätte oder Internat bieten wir Schülerinnen und Schülern eine Orientierungswoche an.

Schwerpunktmäßig empfehlen wir dafür den Zeitraum von Montag, 26. Februar bis Donnerstag, 28. März 2024.

Anmeldeunterlagen

Antrag auf Aufnahme am SBZ (Download) 

Schweigepflichtentbindung für die Schulen, HPT und Internat des SBZ (Download) 

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos, Videos und Tonaufnahmen) (Download)

Bitte lesen Sie sich unsere Datenschutzinformationen sorgfältig durch:

Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Schulbesuchs und der Betreuung am SBZ (Download) 

Zusätzlich benötigen wir: 

  • Augenärztliche und/oder medizinische sowie kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten   
  • ggf. Gutachten zu anderen Förderschwerpunkten (esE, Sprache, Hören, kmE)  
  • ggf. Förder- oder Hilfepläne (falls vorhanden)