Aufnahme in das Edith-Stein-Förderzentrum
Das Edith-Stein-Förderzentrum, bestehend aus einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) sowie einer Grund- und einer Mittelschulstufe, nimmt Schülerinnen und Schüler mit verschiedensten Formen der Sehbeeinträchtigung (Sehbehinderung, Blindheit, CVI) aus dem südbayerischen Raum auf.
Sofern es die Klassenstärke und -struktur zulässt, werden im Rahmen einer inklusiven Beschulung in Einzelfällen auch Schülerinnen und Schüler ohne Sehbeeinträchtigung aufgenommen.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten nach einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit der Schulleitung und der Bereichsleitung für Tagesstätte/Internat.
Bei Schülerinnen und Schülern ohne Sehbeeinträchtigung findet außerdem eine 1–2-wöchige Probephase statt.
Terminvereinbarung über das Sekretariat: Tel. 089 310001-1421/-1423
Kosten
Der Träger des Edith-Stein-Förderzentrums (Sehbehinderten- und Blindenzentrum Südbayern e.V.) erhebt für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf „Sehen“ ein monatliches Schulgeld.
Bei Schülerinnen und Schülern mit einem anderen sonderpädagogischen Förderbedarf kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim jeweiligen Kostenträger (z. B. Kinder- und Jugendhilfe) gestellt werden.
Orientierungswochen
Zum Kennenlernen von Schule, Tagesstätte oder Internat bieten wir Schülerinnen und Schülern eine Orientierungswoche an.
Schwerpunktmäßig empfehlen wir dafür den Zeitraum von Montag, 26. Februar bis Donnerstag, 28. März 2024.
Anmeldeunterlagen
Antrag auf Aufnahme am SBZ (Download)
Schweigepflichtentbindung für die Schulen, HPT und Internat des SBZ (Download)
Bitte lesen Sie sich unsere Datenschutzinformationen sorgfältig durch:
Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Schulbesuchs und der Betreuung am SBZ (Download)
Zusätzlich benötigen wir:
- Augenärztliche und/oder medizinische sowie kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten
- ggf. Gutachten zu anderen Förderschwerpunkten (esE, Sprache, Hören, kmE)
- ggf. Förder- oder Hilfepläne (falls vorhanden)
Bei sehbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern wird grundsätzlich ein aktueller augenärztlicher Befund benötigt.
Alle Formulare sowie weitere Informationen finden Sie unter Service.