MSH – Mobile Sonderpädagogische Hilfe

Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH)

In Anlehnung an den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, der Kinder und Jugendliche im Schulalter berät und betreut, ist die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) ein kostenloses Angebot für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sehen, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten, ihrer Gesamtpersönlichkeit und für ein selbstständiges Lernen und Handeln auch im Hinblick auf die Schulreife spezielle sonderpädagogische Anleitung und Unterstützung benötigen.

Die Beratung und Förderung der sehbehinderten/blinden Kinder erfolgt je nach Bedarf

  • in der Familie,
  • in Kindertageseinrichtungen,
  • im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung in der Frühförderstelle,
  • in sonderpädagogischen Beratungszentren, die zumeist an Sonderpädagogischen Förderzentren, aber auch an allgemeinen Schulen und an Schulämtern angebunden sein können (ambulant).

Ebenso wie der MSD ist auch die MSH im Förderschwerpunkt Sehen überregional tätig und für die Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben und Teile Niederbayerns zuständig.

Die Förderung setzt das Einverständnis der Eltern und bei der Sonderpädagogischen Hilfe in Kindertageseinrichtungen die Absprache mit der Leitung voraus.

Unterstützung für Ihr Kind

  • Wir diagnostizieren durch Beobachtung, Tests und Gespräche.
  • Wir besuchen und beobachten Ihr Kind zuhause und/oder in der Kindertageseinrichtung.
  • Wir besprechen unsere Beobachtungen mit den Erzieherinnen und Erziehern und sensibilisieren sie auf diese Weise für die Bedürfnisse Ihres sehbeeinträchtigten oder blinden Kindes.
  • Wir trainieren die visuelle und auditive Wahrnehmung Ihres Kindes bzw. schlagen den Erzieherinnen und Erziehern Fördermöglichkeiten vor.
  • Wir geben Empfehlungen zur Gestaltung von Arbeitsmaterialien sowie zur Verwendung von Zeichengeräten.
  • Wir erproben mit Ihrem Kind notwendige und geeignete Hilfsmittel.
  • Unsere Arbeit richtet sich immer nach dem individuellen Förderbedarf des Kindes.

Unterstützung für Eltern

  • Wir informieren Sie in verständlicher Weise über die Sehbeeinträchtigung Ihres Kindes und ihre Auswirkungen.
  • Wir informieren Sie über unsere Beobachtungen in der Kindertageseinrichtung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel für Ihr Kind.
  • Wir besprechen Fördermöglichkeiten mit Ihnen.
  • Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Schule.
  • Je nach Bedarf weisen wir Sie auf geeignete und hilfreiche Ansprechpartner hin.
  • Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, an unserem Elterntag andere betroffene Eltern kennen zu lernen und sich mit ihnen auszutauschen.
  • Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Problemen bzgl. Sehen unterstützend zur Seite.

Unterstützung für Erzieherinnen und Erzieher

  • Alles was wir für die Kinder in der KiTa tun (s.o.) betrifft natürlich auch die Erzieherinnen und Erzieher.
  • Darüber hinaus besprechen wir die Situation aus der Sicht der Erzieherin bzw. des Erziehers, wir überlegen gemeinsam, wie wir dem sehbeeinträchtigten oder blinden Kind helfen können, an den Aktivitäten der KiTa erfolgreich teilzunehmen und die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln.
  • Wir bereiten zusammen mit der Schule die Einschulung eines sehbeeinträchtigten Kindes vor.

Was brauchen wir, um Ihr Kind zu betreuen?

Wir können Ihren Antrag auf MSH-Betreuung erst bearbeiten, wenn die folgenden vier Unterlagen vorliegen:

1. Datenblatt (PDF, 89 KB, nicht barrierefrei)

2. MSH-Antrag der Eltern (PDF, 292 KB, nicht barrierefrei)

3. MSH-Antrag der Einrichtung (PDF, 479 KB, nicht barrierefrei)

4. Augenärztlicher Befund

Formular 1–3 können Sie zum Ausfüllen herunterladen. Diese entsprechen den MSD-Formularen (für Schulen).

Der augenärztliche Befund (4.) ist die Grundlage unserer Beratungsarbeit und deshalb unentbehrlich. Er muss die augenärztliche Diagnose UND den Visuswert des Kindes enthalten und sollte nicht älter als 1 Jahr sein.

Falls der behandelnde Augenarzt Fragen zur Art der Befunderstellung hat, können Sie ihm ggf. folgende Information zukommen lassen:

Download Arztbrief (PDF, 427 KB, nicht barrierefrei)

Ein allgemeines Attest (ohne Diagnose) oder der Bericht eines Optikers reichen nicht aus!

Bitte senden Sie die Unterlagen gesammelt und per Post oder Fax an:

MSD/MSH Sehen
Sehbehinderten- und Blindenzentrum Südbayern
Pater-Setzer-Platz 1
85716 Unterschleißheim

Fax: 089 310001-1420

Kontakt

MSH

089 310001-3141

msh@sbz.de 

Aus personellen Gründen ist bei der Terminvereinbarung mit Wartezeiten zu rechnen.