Kosten der Beförderung

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Die Kostenfreiheit regelt sich nach den Bestimmungen des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes in Verbindung mit der Schülerbeförderungsverordnung.

Kosten, welche durch den Besuch der Sonderpädagogischen Tagesstätte entstehen und nicht im Rahmen der zitierten Gesetze abgerechnet werden können, sind bei dem Kostenträger, der auch die Aufwendungen für den Besuch der Tagesstätte übernimmt, von den Elternzu beantragen. Selbstverständlich werden diese hierbei bei Bedarf von der Verwaltung unterstützt.