Beihilfekrankenversicherung (Tarif 814)

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Als Mitarbeiter*in eines kirchlichen Arbeitgebers profitieren Sie ab Beginn Ihrer Tätigkeit von der Beihilfeversicherung bei der Versicherungskammer Bayern.

Der Tarif 814 der Versicherungskammer Bayern ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um Leistungen bei Zahnersatz oder Heilpraktiker-Behandlungen.

Die Beihilfeversicherung ist eine Sozialleistung Ihres Arbeitgebers und besteht für die Dauer Ihrer Beschäftigung. Sie ist ergänzend zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Die Beiträge für die Beihilfeversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber.

Darüber hinaus können Sie direkt bei der Versicherungskammer Bayern eine Kirchliche Höherversicherung (Tarif 820 K Plus) für weitere Zusatzleistungen abschließen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.

Weitere Informationen, häufige Fragen & Antworten, Formulare sowie Beitragsrechner:

https://www.vkb.de/kirchen