Arbeitsplatzbrille

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Damit Sie auch weiterhin den besten Durchblick im Job haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 59,00 € zu Ihrer Arbeitsplatzbrille. Wir freuen uns besonders, dass wir eine Rahmenvereinbarung mit Fielmann schließen konnten und Ihnen somit hochwertige Sehhilfen zu besonders günstigen Preisen anbieten zu können. Sie selbst können Ihre Arbeitsplatzbrille in der Fielmann-Filiale Ihrer Wahl erhalten.

Die perfekte Arbeitsplatzbrille

Die Arbeit am Computer ist Schwerstarbeit für die Augen. Diese Überbeanspruchung führt nicht selten zu Ermüdungserscheinungen und Kopfschmerzen. Für Abhilfe sorgt die sog. Arbeitsplatzbrille mit speziellen Einstärkengläsern bzw. Mehrbereichsgläsern (oft auch als Raumkomfortbrille bezeichnet). Diese ermöglicht gutes Lesen und Sehen bis auf eine Distanz von knapp zwei Metern. Ihr Aufbau ist einer Gleitsichtbrille ähnlich, weist aber ein größeres Blickfeld im Zwischenbereich auf.

Mit der richtigen Arbeitsplatzbrille hat man also den gesamten Schreibtisch immer bestens im Blick. Und nicht nur diesen, denn auch Tätigkeiten im Nahbereich fallen mit einer Arbeitsplatzbrille deutlich leichter.

Wann benötigen Sie eine Arbeitsplatzbrille?

Ist eine Sehhilfe erforderlich oder reichen die bisherigen Korrektionsgläser nicht aus, beeinträchtigt dies das Sehvermögen, führt zu Beschwerden und mitunter zu Krankheiten.

Bildschirmarbeit überfordert die Augen schnell. Müde Augen senken die Leistungsfähigkeit im Arbeitsalltag und führen dazu, dass Sie anschließend erschöpfter sind. Oftmals geht dies mit Migräne, brennenden oder tränenden Augen einher. Wer die Monitordarstellung nicht scharf erkennt, nimmt häufig unbewusst eine unnatürliche Haltung ein und die Augenbeschwerden verstärken sich. Um die Sehdistanz zu überwinden, beugen sich Betroffene weit nach vorne und legen den Kopf in den Nacken. Auf Dauer führt dies zu Verspannungen im Nacken, anhaltenden Rückenschmerzen und bleibenden Schäden der Wirbelsäule.

Beobachten Sie am besten einmal Ihr Leseverhalten, um festzustellen, ob Sie eine Sehhilfe oder spezielle Computerbrille benötigen. Schließen Sie dabei aus, dass falsche Einstellungen oder die Arbeitsplatzgestaltung Grund für die schlechte Sicht sind. Denn auch eine zu geringe Schriftgröße, eine flimmernde Darstellung, schlechte Bildauflösung, falsche Monitorausrichtung und störende Lichtquellen belasten die Augen.

Wie beantragen Sie eine Arbeitsplatzbrille?

Vereinbaren Sie als Erstes einen Termin beim Betriebsarzt. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Claudia Weber: claudia.weber@sbz (Durchwahl -4012)

Hält der Betriebsarzt nach einem orientierenden Sehtest (G37) eine Spezialsehhilfe für notwendig, stellt er ein Verordnungsformular mit Vermerk der medizinischen Notwendigkeit aus. Den Zuschuss zu Ihrer Arbeitsplatzbrille beantragen mit dem Verordnungsformular bei der Personalabteilung. Von der Personalabteilung erhalten Sie den Bestellschein „Fielmann Bildschirmbrille SBZ“.

Anschließend suchen Sie eine Fielmann-Filiale Ihrer Wahl auf und lassen dort gegen Vorlage des vom Betriebsarzt ausgestellten Verordnungsformulars und vom Arbeitgeber genehmigten Bestellschein einen kostenlosen Sehtest zur Bestimmung des Sehvermögens durchführen. Die Fassung Ihrer Brille können Sie aus dem Fielmann-Nulltarif-Sortiment der Filiale aussuchen.

Den Bestellschein und das Verordnungsformular geben Sie – von der Fielmann-Filiale abgestempelt – als Nachweise in der Personalabteilung ab. Wichtig: Bei relevanten Überprüfungen durch Behörden muss das Verordnungsformular in Ihrer Personalakte dokumentiert werden.

Für welche Brillen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine Bildschirmbrille, die für eine Sehdistanz von mindestens 50 Zentimetern konzipiert ist oder mehrere Distanzen gleichzeitig erfasst.

Sofern diese nicht bereits privat vorhanden ist, zahlt der Arbeitgeber aber auch eine Brille mit Einstärken- oder Gleitsichtgläsern. Diese korrigieren die Sicht für mehrere Distanzen. Altersweitsichtige Beschäftigte wären andernfalls nicht in der Lage, ihren Blick zwischen Bürounterlagen im Nahbereich, Monitor in mittlerer Entfernung sowie Kollege*innen und Kindern in der Ferne reibungslos schweifen zu lassen.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber für die Brille?

Der Arbeitgeber bezuschusst eine Arbeitsplatzbrille inklusive Fassung Raum-Comfort farblos, bereits mit Hartschutzschicht, Kunststoffgläsern und Entspiegelung sowie eine Fassung aus der Fielmann-Nulltarif-Kollektion im Wert von 59,00 €. Die Kostenübernahme schließt nicht nur die Kosten der Brille ein, sondern auch die Vorsorge- und Nachuntersuchungen sowie einen Sehtest.

Im Preis enthalten sind:

  • Drei-Jahres-Garantie

auf Brillengläser und Fassung

  • Geld-zurück-Garantie

innerhalb von sechs Wochen nach Kauf

  • Zufriedenheitsgarantie

Umtausch bzw. Erstattung möglich

Die Bildschirmbrille ist Eigentum des Arbeitgebers und für den Arbeitsplatz vorgesehen. Eine private Nutzung ist möglich.